Die Vereine
Heute gibt es in Deutschland drei vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) anerkannte Zuchtvereine: Den Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde (RZV), die Hovawart-Zuchtgemeinschaft Deutschland (HZD) sowie den Hovawart-Club Deutschland (HC). Alle drei Vereine und deren Züchter unterwerfen sich strengen Regeln, was die Verpaarung und Aufzucht von Welpen betrifft. Diese Vorschriften dienen dazu, dass die Nachzucht des Hovawarts so gesund und wesenssicher wie möglich wird.
So wird für die Zuchttiere beispielsweise die HD -Freiheit gesichert, eine Überprüfung auf Katarakt (Grauer Star) ist laut RZV vorgeschrieben. Die HZD schreibt die Untersuchung der Schilddrüse vor. Dort wurde (als bisher einzigem Verein) im Herbst 2017 der Test von Zuchttieren auf genetische Veränderungen, die in Verdacht stehen, mit Degenerativer Myelopathie in Zusammenhang zu stehen, samt entsprechendem Zuchtregime, beschlossen und verpflichtend eingeführt. Alle VDH-Vereine prüfen die Wesensveranlagung der zur Zucht vorgesehenen Hovawarte, deren äußeres Erscheinungsbild und sorgen für die fachliche Qualifikation ihrer Züchter sowie die Umsetzung dieser bei der Zucht (Züchterschulungen, Wurfstättenkontrollen, Wurfabnahme).
Ähnlich strenge Vorschriften haben auch Hovawartzuchtvereine im Ausland, die der Fédération Cynologique Internationale (FCI) angehören. In der Schweiz ist das der Schweizerische Hovawart-Club (SHC), der Zuchtbuchführende Verein in der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG), in Österreich der Österreichische Klub der Hovawartfreunde im Österreichischen Kynologenverband (ÖKV), in Italien der Hovawart-Club Italia (HCI) im ENCI.